All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB)

der Con­ven­to GmbH zur Nut­zung von myconvento

gül­tig ab 1. Juni 2021

1. Ange­bot und Lieferung

Die­se All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen gel­ten für alle Ange­bo­te, Lie­fe­run­gen und Dienst­leis­tun­gen der Con­ven­to GmbH, im fol­gen­den Con­ven­to genannt, bezo­gen auf deren Pro­dukt mycon­ven­to. Sie gel­ten mit der Auf­trags­er­tei­lung oder mit der Bestel­lung des Kun­den und der anschlie­ßen­den Frei­schal­tung durch uns als vom Kun­den geneh­migt. Ihre aktu­el­le Fas­sung kann jeder­zeit online auf der mycon­ven­to Home­page unter www.myconvento.com ein­ge­se­hen wer­den. Von die­sen Bedin­gun­gen abwei­chen­de Rege­lun­gen müs­sen von Con­ven­to schrift­lich bestä­tigt werden.

Schrift­li­che Ange­bo­te sind inner­halb von drei­ßig Tagen nach Zustel­lung ver­bind­lich, soweit nichts ande­res ver­ein­bart wur­de. Münd­li­che Ver­ein­ba­run­gen wer­den erst durch schrift­li­che Bestä­ti­gung gül­tig. Die Ver­pflich­tung zum Scha­dens­er­satz wegen Nicht­er­fül­lung oder Ver­zug ist aus­ge­schlos­sen, sofern von uns oder unse­ren Erfül­lungs­ge­hil­fen nicht vor­sätz­lich oder grob fahr­läs­sig gehan­delt wurde.

mycon­ven­to steht unmit­tel­bar nach der Bestel­lung und anschlie­ßen­der Frei­schal­tung durch uns zur Ver­fü­gung. Grund­la­ge unse­rer Rech­nung­s­tel­lung sind das mit der Bestel­lung ange­ge­be­ne Start­da­tum des Abon­ne­ments und der bestell­te Leistungsumfang.

Bei bestell­ten Dienst­leis­tun­gen ver­pflich­ten wir uns, inner­halb von 45 Tagen nach erfolg­tem Auf­trags­ein­gang einen Ter­min anzu­bie­ten. Im Gegen­zug sind wir berech­tigt, unab­hän­gig von bis dahin erbrach­ter Leis­tung, nach 45 Tagen die beauf­trag­ten Leis­tun­gen in Rech­nung zu stel­len. Wir behal­ten uns Teil­lie­fe­run­gen und Teil­be­rech­nun­gen vor.

 

2. Ver­trags­be­ginn des Abon­ne­ments und Laufzeit

Ein Abon­ne­ment beginnt mit einer 15-tägi­gen Start­pha­se. In die­ser Zeit ist die Nut­zung von mycon­ven­to kos­ten­frei, aller­dings an man­chen Stel­len ein­ge­schränkt (sie­he Beschrei­bung unter „Details und Prei­se“ auf www.myconvento.com). Auch wäh­rend der kos­ten­frei­en Start­pha­se gel­ten die­se AGB. In die­ser Zeit ist es den Anwen­dern unter­sagt, Daten zu expor­tie­ren, die nicht zuvor von ihnen impor­tiert wur­den (vor allem exter­ne Recher­che­da­ten – vgl. Zif­fer 6). Nach Ablauf der 15 Tage wech­selt der Ver­trags­sta­tus auto­ma­tisch in das kos­ten­pflich­ti­ge Abon­ne­ment, es sei denn, der Lizenz­neh­mer hat die­sen Wech­sel bereits vor­her ver­an­lasst oder die Start­pha­se abgebrochen.

Das Ver­trags­ver­hält­nis ver­län­gert sich anschlie­ßend auto­ma­tisch bis zum Ende des Kalen­der­jah­res und danach bis zum Ende des dar­auf­fol­gen­den Kalen­der­jah­res, wenn es nicht min­des­tens drei Mona­te vor Jah­res­en­de von einer Sei­te schrift­lich gekün­digt wur­de. Auch in den Fol­ge­jah­ren beträgt die Kün­di­gungs­frist jeweils drei Mona­te zum Jahresende.

 

3. Erwei­te­rung oder Redu­zie­rung von Anwenderlizenzen

Die Anwen­der­un­ter­neh­men kön­nen Ände­run­gen ihres Lizenz­um­fangs selbst in Ihrem Account in myconvento.com vor­neh­men. Redu­zie­run­gen ihres Lizenz­um­fan­ges sind jeweils mit einer drei­mo­na­ti­gen Kün­di­gungs­frist zum Jah­res­en­de mög­lich, Erwei­te­run­gen jeder­zeit. Berech­nungs­grund­la­ge ist die dann gül­ti­ge Preisliste.

 

4.Betreuungsleistungen

Wir über­neh­men wäh­rend der Ver­trags­lauf­zeit fol­gen­de Leistungen:

a.  Soft­ware-Pfle­ge (Main­ten­an­ce)

Anpas­sung und Erwei­te­rung der Web­platt­form und damit kor­re­spon­die­ren­der Soft­ware. Besei­ti­gung von Män­geln, soweit die­se mit ange­mes­se­nem Auf­wand beho­ben wer­den kön­nen. Män­gel­rü­gen durch Anwen­der­un­ter­neh­men haben schrift­lich und unver­züg­lich nach Fest­stel­lung des Man­gels zu erfol­gen. Zu sei­ner Behe­bung muss ein Man­gel für uns nach­voll­zieh­bar sein. Nut­zer haben uns bei Bedarf bei der Feh­ler­su­che zu unterstützen.

b. Soft­ware-Wei­ter­ent­wick­lung

Per­ma­nen­te Erwei­te­rung des Funk­ti­ons­um­fangs sowie Ver­ein­fa­chung und Ver­bes­se­rung der Benutzeroberfläche.

c.  Anwen­der­be­treu­ung

Chat- und E‑Mail-Sup­port sowie tele­fo­ni­sche Bera­tung der Anwen­der. Tele­fo­ni­scher Sup­port wird übli­cher­wei­se sepa­rat abge­rech­net. Die Betreu­ung erfolgt wäh­rend unse­rer Geschäfts­zei­ten (mon­tags bis frei­tags 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, aus­ge­nom­men an NRW Fei­er­ta­gen). Sepa­ra­te Ver­ein­ba­run­gen über abwei­chen­de Betreu­ungs­zei­ten sind mög­lich. Wenn unge­schul­te Anwen­der unse­ren Sup­port für ein­fa­che Anwen­der­fra­gen nut­zen, so ist Con­ven­to berech­tigt, den Sup­port zu ver­wei­gern und eine Schu­lung anzubieten.

 

5. Schutz- und Urheberrecht

Con­ven­to räumt dem Anwen­der­un­ter­neh­men ein nicht über­trag­ba­res, nicht aus­schließ­li­ches Recht zur Nut­zung von mycon­ven­to ein. Die inner­halb von mycon­ven­to erstell­ten Daten und Arbeits­er­geb­nis­se kön­nen vom Nut­zer frei ver­wen­det und belie­big ver­viel­fäl­tigt werden.

Durch das vor­ge­nann­te Nut­zungs­recht wird kein Eigen­tum an mycon­ven­to erwor­ben. Die spe­zi­fi­schen Daten des Kun­den blei­ben jedoch wäh­rend der gesam­ten Ver­trags­lauf­zeit sein Eigentum.

 

6. Nut­zung von Recherchedaten

a.  Beschrän­kun­gen der Lizenz zur Nut­zung exter­ner Recherchedaten

Con­ven­to arbei­tet mit meh­re­ren Daten­lie­fe­ran­ten zusam­men. Anwen­der kön­nen somit aus mycon­ven­to her­aus auf deren Daten zugrei­fen und sie für Recher­chen und Aus­sen­dun­gen nut­zen. Die Nut­zung die­ser exter­nen Daten ist nur inner­halb eines gül­ti­gen mycon­ven­to Abon­ne­ments zuläs­sig. Sie dür­fen – auch aus­zugs­wei­se – weder an Drit­te ver­kauft noch wei­ter­ge­ge­ben wer­den.
Wer­be- und PR-Agen­tu­ren und Bera­tern ist es gestat­tet, zur Abstim­mung von Wer­be- und PR-Maß-nah­men, ihren Kun­den Ein­blick in die exter­nen Daten­be­stän­de zu geben. Jede zweck­frem­de Nut­zung ist ohne schrift­li­che Ein­wil­li­gung des jewei­li­gen Daten­lie­fe­ran­ten unzu­läs­sig. Die Nut­zung unter­liegt den deut­schen Geset­zen. Expli­zit ver­pflich­tet sich der Anwen­der, bei Nut­zung der E‑Mail-Adres­sen aus­schließ­lich medi­en­re­le­van­te Infor­ma­tio­nen und kein Wer­be­ma­te­ri­al zu ver­sen­den, auf die Rele­vanz der eige­nen Nach­rich­ten für die Emp­fän­ger zu ach­ten, kei­ne Urhe­ber- und Per­sön­lich­keits­rech­te zu ver­let­zen und nicht gegen das Wett­be­werbs­recht zu verstoßen.

b. Urhe­ber­recht

Die exter­nen Daten sind Eigen­tum des jewei­li­gen Lie­fe­ran­ten und durch Urhe­ber­rechts­ge­set­ze und ande­re natio­na­le Rechts­vor­schrif­ten geschützt. Con­ven­to macht dar­auf auf­merk­sam, dass Anwen­der für alle Schä­den auf­grund von Urhe­ber­rechts­ver­let­zun­gen haften.

c.  Ablauf der Lizenz

Nach Ablauf des Abon­ne­ments erlischt auch die Lizenz zur wei­te­ren Nut­zung der in mycon­ven­to zur Ver­fü­gung gestell­ten Recher­che­da­ten, jedoch nicht der eige­nen Daten. Auch nach dem Ver­trags­en­de behal­ten die unter §§ 5,6 und § 8 in die­sen All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen auf­ge­führ­ten Beschrän­kun­gen der Lizenz und Urhe­ber­rech­te ihre unein­ge­schränk­te Gültigkeit.

Für Rich­tig­keit und Voll­stän­dig­keit des exter­nen Daten­be­stan­des wird kei­ne Gewähr über­nom­men. Con­ven­to behält sich not­wen­di­ge Ände­run­gen in Bezug auf die Daten­se­lek­ti­on und die Daten­struk­tur vor, soweit sich dadurch kei­ne Nach­tei­le für die Anwen­der ergeben.

 

7. Gewähr­leis­tung der Con­ven­to GmbH

Con­ven­to weist aus­drück­lich dar­auf hin, dass es tech­nisch unmög­lich ist, feh­ler­freie Soft­ware oder IT-Sys­te­me zu erstel­len. Con­ven­to über­nimmt des­halb nur die Gewähr für die tech­ni­sche Brauch­bar­keit der mycon­ven­to Platt­form zum ange­ge­be­nen Zweck. mycon­ven­to ist nicht mit Män­geln behaf­tet, die den Wert oder die Taug­lich­keit zum ver­trags­ge­mä­ßen Zweck auf­he­ben oder min­dern. Die Anga­ben in der Pro­dukt­be­schrei­bung sind nicht als Garan­tie­ver­spre­chen zu ver­ste­hen, soweit die­se nicht aus­drück­lich als Garan­tie bezeich­net sind.

mycon­ven­to deckt alle wesent­li­chen und typi­schen IT-affi­nen Auf­ga­ben in der Öffent­lich­keits­ar­beit sowie Unter­neh­mens- und Finanz­kom­mu­ni­ka­ti­on ab. Con­ven­to leis­tet aber kei­ne Gewähr dafür, dass dies den betrieb­li­chen Beson­der­hei­ten des Anwen­der­un­ter­neh­mens ent­spricht, sofern nicht etwas ande­res schrift­lich ver­ein­bart wurde.

Die kon­kre­te Ver­ar­bei­tungs­zeit („Per­for­mance“) der Funk­tio­nen und Diens­te in mycon­ven­to hängt von der Kapa­zi­tät des Inter­net­zu­gangs des Anwen­ders, sei­nem End­ge­rät und des­sen Nut­zungs­grad ab. Sie kann des­halb nicht garan­tiert wer­den. Jeder Anwen­der kann sie aber in der kos­ten­frei­en 15-tägi­gen Start­pha­se testen.

Das Anwen­der­un­ter­neh­men wird Con­ven­to fest­ge­stell­te Män­gel unver­züg­lich schrift­lich mit­tei­len und Feh­ler so weit wie mög­lich doku­men­tie­ren. Unter­lässt das Anwen­der­un­ter­neh­men die Anzei­ge, so gilt mycon­ven­to auch hin­sicht­lich des Man­gels als genehmigt.

Im Fal­le begrün­de­ter Män­gel­rü­gen ver­pflich­tet sich Con­ven­to, die Män­gel bin­nen vier Wochen durch Nach­bes­se­rung zu besei­ti­gen. Wenn die Nach­bes­se­rung nicht erfolgt oder ein Nach­bes­se­rungs­ver­such nicht erfolg­reich war, so kann das Anwen­der­un­ter­neh­men die Abon­ne­ments­ge­bühr um bis zu 50% min­dern, sofern es nach­wei­sen kann, dass durch den Man­gel ein ent­spre­chen­der Min­der­wert ent­steht. Bei uner­laub­ten Ein­grif­fen in das Sys­tem durch den Nut­zer ent­fällt jede Gewähr­leis­tung für dar­aus resul­tie­ren­de Män­gel durch Convento.

Sind Dienst­leis­tun­gen vor Ort gewünscht (z. B. Schu­lun­gen), so erfolgt die Berech­nung übli­cher­wei­se nach Auf­wand und Ange­bot auf der Grund­la­ge von Tages­satz­pau­scha­len. Dabei spielt es im Detail kei­ne Rol­le, wie vie­le Stun­den der Trai­ner tat­säch­lich vor Ort war.

 

8. Lizenz­um­fang und Nutzungspauschale

Die vom Anwen­der­un­ter­neh­men zu ent­rich­ten­de Nut­zungs­pau­scha­le ist ein fes­ter monat­li­cher oder jähr­li­cher Betrag, der sich vor allem aus der Anzahl der ein­ge­tra­ge­nen und damit lizen­zier­ten Benut­zer von mycon­ven­to ergibt (Named User Licen­sing). Dazu kom­men wei­te­re Leis­tun­gen wie Recher­che­da­ten, Ver­sand-Ser­vice oder Speichervolumen.

Alle Anwen­der eines Anwen­der­un­ter­neh­mens kön­nen räum­lich getrennt arbei­ten, sogar über Lan­des­gren­zen hin­weg, oder Ihren Zugang von ver­schie­de­nen Arbeits­plät­zen aus nut­zen, aller­dings jeweils nur ein­mal zu einer Zeit.

Ver­schie­de­ne Unter­neh­men, die zusam­men­ar­bei­ten oder zu einer Unter­neh­mens­grup­pe gehö­ren, kön­nen sich ein Abon­ne­ment in der Nut­zung tei­len, sofern zwi­schen ihnen ein Dienst­leis­tungs­ver­trag besteht (Bei­spiel: Pres­se­stel­le und Agen­tur arbei­ten gemein­sam auf einem Sys­tem) oder eines der Unter­neh­men min­des­tens 50% der Antei­le des ande­ren Unter­neh­mens hält. In die­sem Fall nut­zen alle Anwen­der eine gemein­sa­me Daten­bank. Das füh­ren­de Unter­neh­men über­nimmt die Rol­le des Lizenz­neh­mers und Rechnungsempfängers.

Con­ven­to behält sich das Recht vor, die Nut­zungs­pau­scha­le zum Beginn eines Kalen­der­jah­res zu ver­än­dern. In die­sem Fall tei­len wir die Ände­rung unse­ren Anwen­der­un­ter­neh­men bis zum 30.Juni des Vor­jah­res schrift­lich mit.

 

9. Zusatz­leis­tun­gen gegen geson­der­tes Entgelt

Fol­gen­de Leis­tun­gen bie­tet Con­ven­to optio­nal und gegen geson­der­tes Ent­gelt an:

  • Indi­vi­du­el­le Erwei­te­rung der Anwen­dung nach Nutzerwunsch
  • Anwen­der­work­shops und Beratungsleistungen
  • Qua­li­fi­zier­te Inte­gra­ti­on vor­han­de­ner, exter­ner Kon­tak­te in die myconvento-Datenbank
  • Ver­tei­ler­pfle­ge

Sol­che Zusatz­leis­tun­gen sind nach Auf­wand zu den jeweils gül­ti­gen Tages­sät­zen zu ver­gü­ten, die Con­ven­to dem Anwen­de run­ter­neh­men in der Auf­trags­be­stä­ti­gung mit­teilt. Bei einer Leis­tungs­er­brin­gung im Betrieb des Auf­trag­ge­bers berech­net Con­ven­to ange­fal­le­ne Rei­se­kos­ten, ggf. Über­nach­tungs­pau­scha­len und Spesen.

 

10. Nut­zungs­ver­ein­ba­rung, Leis­tungs­ver­spre­chen, Haftung

a.  Leis­tungs­um­fang

mycon­ven­to ist eine SAAS (Soft­ware as a Ser­vice) ‑Lösung. Hier­bei bezieht das Anwen­der­un­ter­neh­men sowohl die erfor­der­li­che Soft­ware als auch die zugrun­de lie­gen­de Daten­bank- und Rechen­leis­tung aus einem Rechen­zen­trum in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land. Der Inter­net­zu­griff erfolgt über einen han­dels­üb­li­chen und gän­gi­gen Browser.

Con­ven­to stellt den Nut­zern die bei einer typi­schen Anwen­dung vor­aus­sicht­lich erfor­der­li­che Rechen­leis­tung zur Ver­fü­gung (Ser­ver). Der Betrieb des not­wen­di­gen Cli­ent-Rech­ners oder mobi­len End­ge­räts liegt in der Ver­ant­wor­tung des Nut­zers, eben­so wie der Auf­bau der Online-Ver­bin­dung zur Inter­net­platt­form von myconvento.

Con­ven­to behält sich das Recht vor, den Leis­tungs­um­fang der Diens­te jeder­zeit in zumut­ba­rer Wei­se zu ver­än­dern und Leis­tun­gen ein­zu­stel­len, die nicht mehr dem aktu­el­len Stan­dard entsprechen.

b. Daten­schutz und Datensicherheit

Con­ven­to arbei­tet per­ma­nent dar­an, sei­ne Ver­pflich­tun­gen aus der EU-DSGVO ein­zu­hal­ten und sich vor allem in Bezug auf die Daten­si­cher­heit stän­dig zu ver­bes­sern. Dazu gehö­ren unse­re „Tech­ni­schen und Orga­ni­sa­to­ri­schen Maß­nah­men (TOMs), ein jähr­li­ches „Self Audit“, Pene­tra­ti­ons­tests aus­ge­wähl­ter Kun­den und unse­re sepa­ra­te „Daten­schutz­er­klä­rung der Con­ven­to GmbH“, ein­seh­bar unter www.myconvento.com.

Alle Anwen­der­un­ter­neh­men schlie­ßen mit Ihrer Bestel­lung auto­ma­tisch mit uns unse­ren „Ver­trag zur Auf­trags­da­ten­ver­ar­bei­tung (ADV-Ver­trag)“ gemäß Art. 28 Abs. 3 EU-DSGVO ab. Die­ser ist auch ohne Unter­schrif­ten auto­ma­tisch wirk­sam. Anwen­der­un­ter­neh­men haben dar­über hin­aus im Rah­men unse­res Ange­bots „Pre­mi­um Con­trac­ting“ die Mög­lich­keit, indi­vi­du­el­le Ver­trä­ge mit uns zu abzu­schlie­ßen. Sie­he dazu auch „12. Zustan­de­kom­men des ADV-Vertrages“.

c.  E‑Mail-Ver­sand

Con­ven­to bie­tet tech­nisch hoch­wer­ti­ge Ver­fah­ren für die Zustel­lung von Mas­sen-E-Mails (Bei­spiel: SPF/MX, DKIM-Ver­fah­ren). Wei­te­re Funk­tio­nen sichern das hohe Niveau des mycon­ven­to Ver­sand­sys­tems (Ver­sand­pla­ner, revi­si­ons­si­che­res Ver­sand­ar­chiv, HTML-Tem­pla­tes, Erfolgs-Sta­tis­ti­ken, Boun­ced Mail Hand­ling, Black­lis­ting usw.).

d. Ser­vice Level Agreement/Verfügbarkeit

Con­ven­to garan­tiert für sei­nen Dienst mycon­ven­to eine Ver­füg­bar­keit von 99,5%, gemit­telt über einen Zeit­raum von 365 Tagen. Die plan­mä­ßig ein­ge­rich­te­ten Ser­vice­fens­ter blei­ben bei der Berech­nung der Ver­füg­bar­keit ausgenommen.

Bei Feh­lern oder Stö­run­gen, die die Nut­zung von mycon­ven­to unmög­lich machen oder wesent­lich behin­dern, ist Con­ven­to bemüht, den Feh­ler oder die Stö­rung unver­züg­lich, spä­tes­tens aber inner­halb einer Frist von 24 Stun­den zu besei­ti­gen (Feh­ler­be­he­bungs- und Wie­der­an­lauf­zeit). Im Ein­zel­fall behält sich Con­ven­to eine ange­mes­se­ne Ver­län­ge­rung die­ser Frist vor. Ist die Besei­ti­gung des Feh­lers oder der Stö­rung inner­halb einer vom Nut­zer gesetz­ten wei­te­ren Nach­frist von 24 Stun­den nicht mög­lich, steht ihm das Recht zur außer­or­dent­li­chen Kün­di­gung sowie Scha­dens­er­satz nach den Bestim­mun­gen die­ses Ver­tra­ges zu. Wei­ter­ge­hen­de Rech­te sind ausgeschlossen.

Ab und zu benö­tigt Con­ven­to für die Anwen­der­un­ter­neh­men im Stan­dard-Hos­ting ein Ser­vice-Fens­ter zur War­tung oder zum Auf­spie­len von Updates. Dafür ver­wen­det Con­ven­to jeweils einen Frei­tag in der Zeit von 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr. In die­ser Zeit ist der Zugang nur ein­ge­schränkt oder gar nicht mög­lich. Die Anwen­der wer­den im Regel­fall min­des­tens 48 Stun­den vor Beginn der Arbei­ten schrift­lich informiert.

Für Anwen­der­un­ter­neh­men mit einer soge­nann­ten Hos­ted Appli­ance ver­wen­det Con­ven­to nach sei­ner Wahl auch ande­re Ser­vice­fens­ter, zum Bei­spiel mitt­wochs ab 18.00 Uhr. Con­ven­to bemüht sich immer um Ser­vice­fens­ter außer­halb sei­ner Geschäfts­zeit, um den Betriebs­ab­lauf sei­ner Kun­den mög­lichst wenig zu stö­ren. Auch die­se Anwen­der­un­ter­neh­men wer­den im Regel­fall min­des­tens 48 Stun­den vor­her informiert.

e.  Con­vent­os Haf­tung aus dem Betrieb von myconvento

Soweit nicht wesent­li­che Ver­trags­pflich­ten (Kar­di­nals­pflich­ten) betrof­fen sind, haf­tet Con­ven­to nur für vor­sätz­li­ches oder grob fahr­läs­si­ges Ver­hal­ten sei­ner Mit­ar­bei­ter oder Erfül­lungs­ge­hil­fen. Dies gilt nicht für Schä­den aus der Ver­let­zung des Kör­pers, des Lebens und der Gesund­heit. Die Haf­tung für Leis­tun­gen von Drit­ten, auf die Con­ven­to kei­nen Ein­fluss hat und die kei­ne Erfül­lungs­ge­hil­fen dar­stel­len, ist ausgeschlossen.

Soll­te Con­ven­to an der Leis­tungs­er­brin­gung durch den Ein­tritt nicht vor­her­seh­ba­rer und auch bei Anwen­dung gro­ßer Sorg­falt unab­wend­ba­rer Ereig­nis­se wie etwa höhe­re Gewalt gehin­dert wer­den, so ver­län­gert sich die Frist zur Erbrin­gung der Leis­tung um die Dau­er der Behin­de­rung zzgl. einer ange­mes­se­nen Anlauf­zeit. Zu höhe­rer Gewalt gehö­ren ins­be­son­de­re Krieg, inne­re Unru­hen, Arbeits­kampf­maß­nah­men, Feu­er, Über­schwem­mun­gen und sons­ti­ge Natur­ka­ta­stro­phen sowie die Unter­bre­chung der Strom- oder Daten­ver­bin­dung, Ver­kehrs­stö­run­gen usw.

Con­vent­os Haf­tung ist der Höhe nach auf die Kos­ten eines Jah­res-Abon­ne­ments des Kun­den beschränkt. Der Kun­de hat sei­nen Scha­den nach­zu­wei­sen. Soweit meh­re­re Hand­lun­gen bzw. zusam­men­hän­gen­de Hand­lungs­kom­ple­xe inner­halb eines Zeit­raums von zwölf Kalen­der­mo­na­ten statt­fin­den, gilt auch hier die Begren­zung auf ein Jahres-Abonnement.

Hat Con­ven­to die Stö­rung zu ver­tre­ten oder dau­ert die­se län­ger als 24 Stun­den, ist der Kun­de zur antei­li­gen Min­de­rung des monat­li­chen Basis­prei­ses berech­tigt. Hat der Kun­de die Stö­rung zu ver­tre­ten, ist Con­ven­to berech­tigt, dem Kun­den die zur Behe­bung die­ser Stö­rung erfor­der­li­chen Kos­ten in Rech­nung zu stellen.

Die Haf­tung von Con­ven­to für Garan­tie­ver­spre­chen sowie nach den Vor­schrif­ten des Pro­dukt­haf­tungs­ge­set­zes bleibt von den vor­ste­hen­den Rege­lun­gen unbe­rührt. Soweit die Haf­tung von Con­ven­to wirk­sam aus­ge­schlos­sen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die per­sön­li­che Haf­tung der Arbeit­neh­mer von Con­ven­to, der sons­ti­gen Mit­ar­bei­ter, Orga­ne, Ver­tre­ter und Erfüllungsgehilfen.

Con­ven­to ist nicht ver­ant­wort­lich für Inhal­te Drit­ter auf der Platt­form oder auf ande­ren Web­sei­ten. Die Auf­nah­me in den Dienst impli­ziert kei­ne Bil­li­gung, Gewähr­leis­tung, Garan­tie oder Ver­tre­tung durch die Con­ven­to GmbH.

Con­ven­to kann Nach­rich­ten und Daten nur von sei­nen Ser­vern und Web­sei­ten ent­fer­nen. Con­ven­to garan­tiert kei­ne bestimm­te Plat­zie­rung einer Pres­se­mit­tei­lung oder einen bestimm­ten Verbreitungsumfang.

f.   Pflich­ten und Haf­tung des Anwenderunternehmens

Die Nut­zung von mycon­ven­to setzt ein tech­nisch ange­mes­se­nes End­ge­rät mit funk­ti­ons­fä­hi­gem Inter­net­zu­gang vor­aus. Den Anwen­dern ist bekannt, dass sie ihre per­sön­li­chen Zugangs­da­ten (User ID und Pass­wort) geheim zu hal­ten haben und die­se Anga­ben Drit­ten nicht zugäng­lich machen dürfen.

Das Anwen­der­un­ter­neh­men trägt dafür Sor­ge, dass durch sei­ne Nut­zung das mycon­ven­to Sys­tem nicht grund­sätz­lich ver­än­dert oder die Ver­füg­bar­keit des Diens­tes beein­träch­tigt wird. Es ver­pflich­tet sich, ihm bekannt gewor­de­ne Män­gel oder Schä­den unver­züg­lich an Con­ven­to zu mel­den. Im Rah­men des Zumut­ba­ren wird es Con­ven­to bei der Fest­stel­lung der Män­gel oder Schä­den und ihrer Ursa­chen unterstützen.

Die Anwen­der haben jeg­li­che Ver­su­che zu unter­las­sen, unbe­rech­tig­ten Zugriff auf Daten Drit­ter zu erlan­gen. Soll­ten die Anwen­der gegen die­se Ver­pflich­tun­gen ver­sto­ßen, ist deren Anwen­der­un­ter­neh­men zur Zah­lung einer Ver­trags­stra­fe in Höhe von 2.500 Euro für jede wider­recht­li­che Hand­lung ver­pflich­tet. Con­ven­to bleibt die Gel­tend­ma­chung wei­te­rer Ansprü­che vorbehalten.

Im Übri­gen haf­tet das Anwen­dungs­un­ter­neh­men, genau­so wie Con­ven­to, nur für vor­sätz­li­ches oder grob fahr­läs­si­ges Ver­hal­ten von Mit­ar­bei­tern oder Erfül­lungs­ge­hil­fen. Dies gilt nicht für Schä­den aus der Ver­let­zung des Kör­pers, des Lebens und der Gesundheit.

Eine mög­li­che Haf­tung des Anwen­dungs­un­ter­neh­mens ist der Höhe nach auf die Kos­ten eines Jah­res-Abon­ne­ments beschränkt, soweit der Scha­den auf sei­nen Account beschränkt ist und nicht auch ande­re Anwen­der­un­ter­neh­men betrof­fen sind. Con­ven­to hat sei­nen Scha­den nachzuweisen.

Soweit meh­re­re Hand­lun­gen bzw. zusam­men­hän­gen­de Hand­lungs­kom­ple­xe inner­halb eines Zeit­raums von zwölf Kalen­der­mo­na­ten statt­fin­den und nur der Account des Anwen­der­un­ter­neh­mens selbst betrof­fen ist, gilt auch hier die Begren­zung der Haf­tung auf ein Jahres-Abonnement.

Die Con­ven­to GmbH stellt für den unwahr­schein­li­chen Fall einer erfolg­rei­chen Cyber-Atta­cke auf das Live-Sys­tem ein Ersatz­sys­tem zur Ver­fü­gung. Alle Kun­den­sys­te­me wer­den im Angriffs­fall bis zum Wie­der-Anlau­fen des Live-Sys­tems auf das Ersatz­sys­tem umge­lei­tet. Das Ersatz­sys­tem muss aller­dings beson­ders geschützt wer­den. Dazu gehört, dass es im Bedarfs­fall nur von bestim­men IP-Adres­sen aus erreicht wer­den kann. Die IP-Adres­sen der Kun­den wer­den dazu im Ersatz­sys­tem hin­ter­legt. Alle Anwen­der­un­ter­neh­men wer­den des­halb dazu auf­ge­for­dert, für den Betrieb von mycon­ven­to fes­te IP-Adres­sen an den Arbeits­plät­zen zu ver­wen­den. Andern­falls kann das Ersatz­sys­tem von ihnen nicht genutzt werden.

Die EU-DSGVO ver­langt den Nach­weis gegen­über der betrof­fe­nen Per­son, wer im Zwei­fels­fall wann wel­che per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten die­ser Per­son ver­ar­bei­tet hat. Die­se Mög­lich­keit hilft auch unse­ren Anwen­der­un­ter­neh­men, Ände­run­gen oder Löschun­gen in Ihrer Daten­bank nach­zu­voll­zie­hen. Dazu müs­sen alle Anwen­der anhand Ihres User­na­mens und Ihrer E‑Mail Adres­se ein­deu­tig erkenn­bar sein. Dies ent­spricht auch unse­ren Lizenz­be­stim­mun­gen (Named User Lizenzierung).

Aus die­sen Grün­den ist es Anwen­der­un­ter­neh­men unter­sagt, einen User-Account von meh­re­ren Per­so­nen abwech­selnd nut­zen zu las­sen. Anwen­dern ist es grund­sätz­lich nicht erlaubt, Ihre Zugangs­da­ten mit ande­ren zu tei­len. Im Fal­le von Daten­schutz­ver­let­zun­gen und feh­len­der Trans­pa­renz der Daten­ver­ar­bei­tung über­nimmt das Anwen­der­un­ter­neh­men die Haftung.

g. Pflich­ten des Anwen­der­un­ter­neh­mens in Bezug auf die Ver­brei­tung von Nachrichten

Anwen­der­un­ter­neh­men, die Inhal­te zur Ver­brei­tung über mycon­ven­to ein­rei­chen, gewäh­ren damit Con­ven­to das Recht die­se zu ver­tei­len, anzu­zei­gen, zu repro­du­zie­ren, neu zu for­ma­tie­ren und zu archi­vie­ren. Dabei sind die Anwen­der für die­se Inhal­te und deren Rich­tig­keit verantwortlich.

Unse­re Anwen­der garan­tie­ren, dass ein­ge­stell­te und ver­brei­te­te Inhal­te frei von Rech­ten Drit­ter sind. Ins­be­son­de­re dür­fen kei­ne Lizenz­rech­te, Kopier­rech­te, Urhe­ber­rech­te, Waren­zei­chen oder sons­ti­ges geis­ti­ges Eigen­tum ver­letzt werden.

Per­sön­lich­keits­rech­te oder die Pri­vat­sphä­re von Per­so­nen dür­fen nicht ver­letzt wer­den. Ver­brei­te­te Inhal­te dür­fen nichts Dif­fa­mie­ren­des ent­hal­ten und müs­sen frei sein von Viren, Skrip­ten, Makros oder ande­ren aus­führ­ba­ren Pro­gram­men. Sie dür­fen auch kei­ne Links zu Skrip­ten, Makros oder Pro­gram­men ent­hal­ten. Sie dür­fen gene­rell nicht gegen anwend­ba­re Geset­ze und Vor­schrif­ten verstoßen.

Anwen­der sind für die wider­recht­li­che Ver­brei­tung von Inhal­ten gegen­über Drit­ten ver­ant­wort­lich und haft­bar. Das Anwen­der­un­ter­neh­men ver­pflich­tet sich, Con­ven­to von jeg­li­chen For­de­run­gen oder Ansprü­chen Drit­ter, die gegen Con­ven­to auf­grund der wider­recht­li­chen Nut­zung durch sie gel­tend gemacht wer­den, in vol­lem Umfang frei­zu­stel­len und Con­ven­to sämt­li­che nach­weis­bar schuld­haft ver­ur­sach­ten Kos­ten der Rechts­ver­tei­di­gung sowie etwa­ige zu leis­ten­de Scha­dens­er­satz­zah­lun­gen, gleich aus wel­chem Rechts­grund, zu erstatten.

Alle ein­ge­reich­ten Nach­rich­ten und Infor­ma­tio­nen müs­sen den Richt­li­ni­en ent­spre­chen, die von der DPRG und dem DRPR auf­ge­stellt wur­den („Code of Con­duct, Code of Lis­bon“). Jede ein­ge­stell­te Nach­richt muss eine vom Benut­zer ange­ge­be­ne und für die Emp­fän­ger ansprech­ba­re Kon­takt­per­son mit E‑Mail-Adres­se ent­hal­ten. Falls Nach­rich­ten die­sem Stan­dard nicht ent­spre­chen, behält sich Con­ven­to das Recht vor, die­se abzu­leh­nen. Eben­falls kann Con­ven­to in die­sem Fall jede Pres­se­mit­tei­lung von der Web­sei­te ent­fer­nen und ihre Ver­brei­tung ableh­nen. Dem Anwen­der­un­ter­neh­men steht in die­sem Fall kein Wand­lungs- oder Min­de­rungs­recht zu.

h. Aufhebung/Sperrung

Con­ven­to behält sich eine zeit­wei­se Dienst­auf­he­bung vor, wenn tech­ni­sche Ände­run­gen not­wen­dig sind. Con­ven­to wird dabei dar­auf ach­ten, dass die Leis­tungs­er­brin­gung davon mög­lichst nicht beein­träch­tigt wird und infor­miert das Anwen­der­un­ter­neh­men recht­zei­tig und schrift­lich. Scha­dens­er­satz­an­sprü­che des Anwen­der­un­ter­neh­mens sind inso­weit aus­ge­schlos­sen, als ihm die zeit­wei­se Behin­de­rung der Leis­tungs­er­brin­gung zumut­bar ist.

 

11. Rech­nung­s­tel­lung

Con­ven­to berech­net die Nut­zungs­pau­scha­le erst­mals, nach­dem das Anwen­der­un­ter­neh­men von der kos­ten­frei­en 15-Tage-Start­pha­se in das kos­ten­pflich­ti­ge Abon­ne­ment gewech­selt ist. Con­ven­to berech­net dann die Zeit bis zum Ende des Kalen­der­jah­res. Lau­fen­de Abon­ne­ments rech­net Con­ven­to jeweils zum Jah­res­an­fang in einer Sum­me ab. Im Ein­zel­fall kann Raten­zah­lung mit Last­schrift­ver­fah­ren ver­ein­bart werden.

Falls das Anwen­der­un­ter­neh­men im lau­fen­den Betrieb wei­te­re Lizen­zen oder sons­ti­ge Leis­tun­gen nach­be­stellt, wird die zusätz­li­che Nut­zungs­pau­scha­le mit der Nach­be­stel­lung antei­lig bis zum Jah­res­en­de berech­net. Nut­zungs­ab­hän­gi­ge Leis­tun­gen (z.B. für Web­i­na­re, Daten­vo­lu­men, Ver­sen­dun­gen) berech­nen wir jeweils zum Monats­en­de für den zurück lie­gen­den Monat. Schu­lun­gen und ande­re indi­vi­du­el­le Dienst­leis­tun­gen rech­nen wir ab, nach­dem sie erbracht wurden.

Für Bestands­kun­den mit einem Abon­ne­ment vor dem 25. Mai 2018, deren AGB eine quar­tals­wei­se Berech­nung des Abon­ne­ments vor­sah, bleibt die quar­tals­wei­se Berech­nung des Abon­ne­ments bis zum 31.12.2018 bestehen. Sie wech­seln erst mit dem Jahr 2019 in die jähr­li­che Abrechnung.

Rech­nun­gen sind mit einer Frist von 14 Tagen und ohne Abzug fäl­lig. Sie gel­ten als vom Anwen­der­un­ter­neh­men geneh­migt, wenn die­ses nicht inner­halb von zwei Wochen nach deren Zugang schrift­lich wider­spro­chen hat. Die Auf­rech­nung mit bestrit­te­nen oder nicht rechts­kräf­tig fest­ge­stell­ten For­de­run­gen ist unzu­läs­sig. Bei Zah­lungs­ver­zug ist Con­ven­to berech­tigt, die gesetz­lich nor­mier­ten Ver­zugs­zin­sen zu erheben.

 

12. Zustan­de­kom­men des ADV-Vertrages

Art. 28 Abs. 3 der EU Daten­schutz­grund­ver­ord­nung ver­langt, dass die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten durch einen Auf­trags-Ver­ar­bei­ter auf der Grund­la­ge eines Ver­trags (nach­fol­gend ADV-Ver­trag) erfolgt. Die­ser ADV-Ver­trag wird von Con­ven­to auf der Web­site www.myconvento.com in der jeweils aktu­el­len Fas­sung zur Ver­fü­gung gestellt und kommt ohne Unter­schrift des mycon­ven­to Kun­den und der Con­ven­to GmbH zustan­de. Es genügt dafür die gül­ti­ge Bestel­lung eines mycon­ven­to Abon­ne­ments und die Aner­ken­nung der gül­ti­gen all­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen der Con­ven­to GmbH. Abwei­chun­gen von die­sem Stan­dard­ver­trag sind im Rah­men des Ange­bots „Pre­mi­um Con­trac­ting“ gegen Berech­nung möglich.

 

13. Ordent­li­che Kündigung

Das Ver­trags­ver­hält­nis kann von bei­den Sei­ten inner­halb der 15-Tage-Start­pha­se jeder­zeit und danach mit einer Kün­di­gungs­frist von drei Mona­ten zum Ende des Kalen­der­jah­res gekün­digt wer­den. Es ver­län­gert sich danach jeweils bis zum Ende des nächs­ten Kalenderjahres.

Die Kün­di­gung kann inner­halb von mycon­ven­to durch Kli­cken auf den „Kündigen“-Button oder durch schrift­li­che Kün­di­gung erfol­gen. Es gilt das Datum des Zugangs der Kün­di­gung bzw. bei Betä­ti­gung des But­tons das Datum, an dem von Con­ven­to die Kün­di­gung bestä­tigt wurde.

 

14. Außer­or­dent­li­che Kün­di­gung durch Convento

Con­ven­to ist zur frist­lo­sen Kün­di­gung des Ver­trags­ver­hält­nis­ses und zur Ein­stel­lung sei­ner Dienst­leis­tun­gen berech­tigt, wenn das Anwen­der­un­ter­neh­men wesent­li­chen Ver­trags­pflich­ten nicht nach­kommt, oder wenn es mycon­ven­to miss­bräuch­lich oder rechts­wid­rig verwendet.

Falls ein Anwen­der­un­ter­neh­men nach zwei­ma­li­ger schrift­li­cher Mah­nung mit sei­ner Zah­lung immer noch im Rück­stand ist, sind wir berech­tigt, den Account des Unter­neh­mens vor­über­ge­hend zu deak­ti­vie­ren, bis der Zah­lungs­rück­stand beho­ben wur­de. Das gegen­sei­ti­ge Schuld­ver­hält­nis wird mit einer vor­über­ge­hen­den Deak­ti­vie­rung weder auf­ge­ho­ben noch beendet.

 

15. Ände­rung der All­ge­mei­nen Geschäftsbedingungen

Con­ven­to ist berech­tigt, die AGB mit einer Frist von einem Monat zu ändern oder zu ergän­zen. Sol­che Ände­run­gen und Ergän­zun­gen tei­len wir unse­ren Anwen­der­un­ter­neh­men schrift­lich mit. Die­se haben das Recht, den ange­kün­dig­ten Ände­run­gen und Ergän­zun­gen inner­halb eines Monats nach Zustel­lung zu wider­spre­chen. Wider­spre­chen Anwen­der­un­ter­neh­men den so ange­kün­dig­ten neu­en AGB nicht recht­zei­tig, wer­den die neu­en AGB ent­spre­chend wirk­sam. Andern­falls gel­ten die bis­her gül­ti­gen AGB für die­se Anwen­der­un­ter­neh­men wei­ter­hin. Die AGB gel­ten eben­falls für alle künf­ti­gen Geschäfts­be­zie­hun­gen, auch wenn sie nicht noch­mals aus­drück­lich ver­ein­bart werden.

 

16. Schluss­be­stim­mun­gen

Münd­li­che Neben­ab­re­den gel­ten als nicht getrof­fen. Ände­run­gen und Ergän­zun­gen des Ver­tra­ges bedür­fen der Schrift- form. Dies gilt auch für den Ver­zicht auf die Schrift­form. Die Unwirk­sam­keit ein­zel­ner Ver­trags­be­din­gun­gen berührt die Gül­tig­keit der übri­gen Rege­lun­gen und die Wirk­sam­keit des Ver­trags­ver­hält­nis­ses nicht. Die unwirk­sa­me Bestim­mung ist von den Ver­trags­par­tei­en durch eine wirk­sa­me Bestim­mung zu erset­zen, die dem wirt­schaft­li­chen Sinn und Zweck des Ver­tra­ges ent­spricht. Die­se Ver­ein­ba­rung sowie das gesam­te Rechts­ver­hält­nis zwi­schen den Ver­trags­par­tei­en unter­lie­gen dem Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutschland.

Im Streit­fall stimmt das Anwen­der­un­ter­neh­men der Ein­schal­tung eines Media­tors zu, der von der IHK Mitt­le­rer Nie­der­rhein bestimmt wird. Des­sen Kos­ten wer­den hälf­tig geteilt. Soll­te des­sen Ver­mitt­lung inner­halb von einer Woche nicht zu einer Lösung füh­ren, kön­nen bei­de Sei­ten Rechts­mit­tel ein­le­gen. Gerichts­stand für alle Ansprü­che aus dem Nut­zungs­ver­hält­nis ist Düsseldorf.

Wei­te­re Informationen

Bei Fra­gen, Wün­schen oder Kom­men­ta­ren zum The­ma Daten­schutz wen­den Sie sich bit­te zunächst per E‑Mail an . Par­al­lel wird der Daten­schutz bei Con­ven­to kon­ti­nu­ier­lich über­wacht und unter­stützt durch unse­ren exter­nen Datenschutzbeauftragten:

Rechts­an­walt Axel Krau­se
Kanz­lei Geer­kens – From­men – Krau­se
Dru­su­s­al­lee 84
41460 Neuss
Deutsch­land

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