29.10.2015
Facebook, Yelp & Co. – Vom Umgang mit User-Kommentaren und Bewertungen in Social Media
PR ist IT-getrieben …
Bewertungsportale wie beispielsweise Tripadvisor im Tourismusbereich haben heutzutage entscheidenen Einfluss auf den Erfolg und Misserfolg von Unternehmen. Kunden und Geschäftspartner nutzen gerne und regelmäßig Social Media Angebote, um ihre Meinungen über Produkte und Dienstleistungen zu veröffentlichen. Nie zuvor war es für Unternehmen so einfach, die Wünsche und Bedürfnisse ihrer Kunden zu ermitteln und umzusetzen. Jedoch stehen dieser Chance nicht unerhebliche Risiken und Missbrauchsmöglichkeiten gegenüber. Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es, damit Unternehmen von Social Media Aktivitäten bestmöglich profitieren?
Mathias Zimmer-Goertz rät, sich bei Missbrauchsfällen seiner rechtlichen Möglichkeiten stets bewusst zu sein und individuell abzuwägen, wann diese zum Einsatz kommen. Erstes Mittel der Wahl sei im Zweifelsfall, zunächst die Kommunikation zu suchen, und zwar frühzeitig und konsequent, um den Schadensumfang zu verringern und unkontrollierte Verbreitung einzudämmen. Denn auch wenn rechtlich für Social Media nichts anderes gilt als für andere Kommunikationskanäle, führt die einfache Möglichkeit zur Verbreitung von Inhalten und die schnelle Erreichbarkeit einer großen Zahl von Nutzern zu einem viel größeren Schadenspotential durch geringe Eintrittsbarrieren und die große Verbreitung. Zimmer-Goertz veranschaulichte seine Präsentation mit zahlreichen Beispielen aus der Praxis.
Er stellte einen 11-Punkte-Plan für ein mögliches, rechtlich korrektes Verhalten im Missbrauchsfall vor. Stichworte waren kontinuierliches Social Media Monitoring, Beweissicherung und Dokumentation, rechtliche Prüfung durch Rechtsabteilung oder Anwalt bis hin zu Strafanzeige, Abmahnung, Unterlassungserklärung und einstweiliger Verfügung, schließlich Unterlassungsklage.
Bei den rund 30 Besuchern stieß der Vortrag auf so großes Interesse, dass die rege Diskussion das gemeinsame Frühstück fast in Vergessenheit geraten ließ.
Mathias Zimmer-Goertz rät, sich bei Missbrauchsfällen seiner rechtlichen Möglichkeiten stets bewusst zu sein und individuell abzuwägen, wann diese zum Einsatz kommen. Erstes Mittel der Wahl sei im Zweifelsfall, zunächst die Kommunikation zu suchen, und zwar frühzeitig und konsequent, um den Schadensumfang zu verringern und unkontrollierte Verbreitung einzudämmen. Denn auch wenn rechtlich für Social Media nichts anderes gilt als für andere Kommunikationskanäle, führt die einfache Möglichkeit zur Verbreitung von Inhalten und die schnelle Erreichbarkeit einer großen Zahl von Nutzern zu einem viel größeren Schadenspotential durch geringe Eintrittsbarrieren und die große Verbreitung. Zimmer-Goertz veranschaulichte seine Präsentation mit zahlreichen Beispielen aus der Praxis.
Er stellte einen 11-Punkte-Plan für ein mögliches, rechtlich korrektes Verhalten im Missbrauchsfall vor. Stichworte waren kontinuierliches Social Media Monitoring, Beweissicherung und Dokumentation, rechtliche Prüfung durch Rechtsabteilung oder Anwalt bis hin zu Strafanzeige, Abmahnung, Unterlassungserklärung und einstweiliger Verfügung, schließlich Unterlassungsklage.
Bei den rund 30 Besuchern stieß der Vortrag auf so großes Interesse, dass die rege Diskussion das gemeinsame Frühstück fast in Vergessenheit geraten ließ.