Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Convento GmbH zur Nutzung von myconvento

1. Angebot und Lieferung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Dienstleistungen der Convento GmbH, im folgenden Convento genannt, bezogen auf deren Produkt myconvento. Sie gelten mit der Auftragserteilung oder mit der Bestellung des Kunden und der anschließenden Freischaltung durch uns als vom Kunden genehmigt. Ihre aktuelle Fassung kann jederzeit online auf der myconvento Homepage unter www.myconvento.com eingesehen werden. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen müssen von Convento schriftlich bestätigt werden.

Schriftliche Angebote sind innerhalb von dreißig Tagen nach Zustellung verbindlich, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Mündliche Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung oder Bestätigung in Textform (E-Mail) gültig. Die Verpflichtung zum Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder Verzug ist ausgeschlossen, sofern von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt wurde.

myconvento steht unmittelbar nach der Bestellung und anschließender Freischaltung durch uns zur Verfügung. Grundlage unserer Rechnungstellung sind das mit der Bestellung angegebene Startdatum des Abonnements und der bestellte Leistungsumfang.

Bei bestellten Dienstleistungen verpflichten wir uns, innerhalb von 45 Tagen nach erfolgtem Auftragseingang einen Termin anzubieten. Im Gegenzug sind wir berechtigt, unabhängig von erbrachter Leistung, nach 45 Tagen die beauftragten Leistungen in Rechnung zu stellen. Wir behalten uns Teillieferungen und Teilberechnungen vor.

 

2. Vertragsbeginn des Abonnements und Laufzeit

Ein Abonnement beginnt mit einer 15-tägigen Startphase. In dieser Zeit ist die Nutzung von myconvento kostenfrei, allerdings an manchen Stellen eingeschränkt (siehe Beschreibung unter „Details und Preise“ auf www.myconvento.com). Auch während der kostenfreien Startphase gelten diese AGB. In dieser Zeit ist es den Anwendern untersagt, Daten zu exportieren, die nicht zuvor von ihnen importiert wurden (vor allem externe Recherchedaten – vgl. Ziffer 6). Nach Ablauf der 15 Tage wechselt der Vertragsstatus automatisch in das kostenpflichtige Abonnement, es sei denn, der Lizenznehmer hat diesen Wechsel bereits vorher veranlasst oder die Startphase abgebrochen.

Das Vertragsverhältnis verlängert sich anschließend automatisch bis zum Ende des Kalenderjahres und danach bis zum Ende des darauffolgenden Kalenderjahres, wenn es nicht mindestens drei Monate vor Jahresende von einer Seite schriftlich gekündigt wurde. Auch in den Folgejahren beträgt die Kündigungsfrist jeweils drei Monate zum Jahresende.

 

3. Erweiterung oder Reduzierung von Anwenderlizenzen

Die Anwenderunternehmen können Änderungen ihres Lizenzumfangs selbst in Ihrem Account in myconvento.com vornehmen. Reduzierungen ihres Lizenzumfangs sind jeweils mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Jahresende möglich, Erweiterungen jederzeit. Berechnungsgrundlage bei Erweiterungen ist die dann gültige Preisliste.

 

4. Betreuungsleistungen

Wir übernehmen während der Vertragslaufzeit folgende Leistungen:

a.  Software-Pflege (Maintenance)

Anpassung und Erweiterung der Webplattform und damit korrespondierender Software. Beseitigung von Mängeln, soweit
diese mit angemessenem Aufwand behoben werden können. Mängelrügen durch Anwenderunternehmen haben schriftlich und unverzüglich nach Feststellung des Mangels zu erfolgen. Zu seiner Behebung muss ein Mangel für uns nachvollziehbar sein. Nutzer haben uns bei Bedarf bei der Fehlersuche zu unterstützen.

b. Software-Weiterentwicklung

Permanente Erweiterung des Funktionsumfangs sowie Vereinfachung und Verbesserung der Benutzeroberfläche.

c.  Anwenderbetreuung

Chat- und E-Mail-Support sowie telefonische Beratung der Anwender. Telefonischer Support wird üblicherweise separat abgerechnet. Die Betreuung erfolgt während unserer Geschäftszeiten (montags bis freitags 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, ausgenommen an NRW-Feiertagen). Separate Vereinbarungen über abweichende Betreuungszeiten sind möglich. Wenn ungeschulte Anwender unseren Support für einfache Anwenderfragen nutzen, so ist Convento berechtigt, den Support zu verweigern und eine Schulung anzubieten.

 

5. Schutz- und Urheberrecht

Convento räumt dem Anwenderunternehmen ein nicht übertragbares, nicht ausschließliches Recht zur Nutzung von myconvento ein. Die innerhalb von myconvento erstellten Daten und Arbeitsergebnisse können vom Nutzer frei verwendet und beliebig vervielfältigt werden.

Durch das vorgenannte Nutzungsrecht wird kein Eigentum an myconvento erworben. Die spezifischen Daten des Kunden bleiben jedoch während der gesamten Vertragslaufzeit sein Eigentum.

 

6. Nutzung von Recherchedaten

a.  Beschränkungen der Lizenz zur Nutzung von Recherchedaten

Convento bietet unter dem Namen "myconvento pressbase" nationale und internationale Recherchedaten an.
Die "pressbase Welt" entspricht dem Angebot "Zimpel International" der Newsaktuell GmbH in Hamburg. Für deren
Nutzung gelten die Nutzungs- und Lizenzbestimmungen von Newsaktuell, jederzeit einsehbar auf deren Website.

Darüber hinaus ist Convento selbst Anbieter einer Mediendatenbank. Anwender können aus myconvento heraus auf diese
Daten zugreifen und diese für Recherchen und Aussendungen nutzen. Die Nutzung dieser Daten ist nur innerhalb eines gültigen myconvento Abonnements zulässig. Die Daten dürfen - auch auszugsweise - weder an Dritte verkauft noch weitergegeben werden oder zusammen mit Drittfirmen, die keine myconvento Lizenz besitzen, genutzt werden. Einzige Ausnahme ist die gemeinsame Nutzung eines myconvento Accounts durch eine Agentur und ihren Kunden oder die gemeinsame Nutzung von miteinander verbundenen Unternehmen. Siehe auch Punkt 8. Dabei spielt es keine Rolle, welches Unternehmen der Lizenznehmer ist.

Werbe- und PR-Agenturen und Beratern ist es gestattet, zur Abstimmung von Werbe- und PR-Maßnahmen ihren Kunden Einblick in die externen Datenbestände zu geben. Dies gilt auch für die Anbahnung von Neugeschäft, indem für einen potenziellen Neukunden einmalig eine Aussendung mit den Daten durchgeführt wird oder einmalig Einblick in einen Verteiler gewährt wird.

Agenturen und vergleichbare Dienstleister dürfen die Daten ausschließlich im Rahmen längerfristiger Beratungs-Retainer nutzen, aber nicht für einmalige Aussendungen für Kunden oder den Aufbau eines Angebots, das einem Presseportal oder Aussendungs-Service ohne Retainer ähnelt oder bei dem Daten - auch auszugsweise - verkauft oder weitergegeben werden.

Jede zweckfremde Nutzung, die von den oben genannten Lizenzbedingungen abweicht, ist ohne schriftliche Einwilligung von Convento oder eine gesonderte schriftliche Vereinbarung unzulässig. Wir weisen darauf hin, dass wir zur Wahrung unserer Interessen mit sogenannten Deckadressen arbeiten, bei denen wir die Absender regelmäßig überprüfen.

Explizit verpflichtet sich jedes Anwenderunternehmen, beim Versand von Meldungen an von Convento zur Verfügung gestellte E-Mail-Adressen ausschließlich medien- oder presserelevante Informationen und kein Werbematerial zu versenden, keine Urheber- und Persönlichkeitsrechte zu verletzen und nicht gegen das Wettbewerbsrecht zu verstoßen.

Convento bietet mit der "pressbase Media Intelligence" ein herausragendes Werkzeug, um die zu einer Meldung passenden Empfänger zu finden. Anwenderunternehmen haben somit die Möglichkeit, aber auch die Verpflichtung, nur Meldungen zu versenden, die den Interessen der Nachrichten-Empfänger entsprechen. Bei Beschwerden von Nachrichten-Empfängern oder offensichtlicher Zuwiderhandlung wird Convento zunächst eine schriftliche Mahnung aussprechen. Im Wiederholungsfall ist Convento berechtigt, die Aussendungen eines Anwenderunternehmens nach seiner Wahl einzuschränken, zu überwachen oder zu verändern, um den eigenen Dienst und die Nachrichten-Empfänger zu schützen.

b. Urheberrecht

Die externen Daten sind Eigentum des jeweiligen Lieferanten und durch Urheberrechtsgesetze und andere nationale Rechtsvorschriften geschützt. Convento macht darauf aufmerksam, dass Anwender für alle Schäden aufgrund von Urheberrechtsverletzungen haften.

c.  Ablauf der Lizenz

Nach Ablauf des Abonnements erlischt auch die Lizenz zur weiteren Nutzung der in myconvento zur Verfügung gestellten Recherchedaten, jedoch nicht der eigenen Daten. Auch nach dem Vertragsende behalten die unter Punkt 5,6 und 8 in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführten Beschränkungen der Lizenz und Urheberrechte ihre uneingeschränkte Gültigkeit.

d. Qualität und Nutzbarkeit

Für Richtigkeit und Vollständigkeit des Datenbestandes wird keine Gewähr übernommen. Convento behält sich notwendige Änderungen in Bezug auf die Datenselektion und die Datenstruktur vor, soweit sich dadurch keine Nachteile für die Anwender ergeben.

 

7. Gewährleistung von Convento

Convento weist ausdrücklich darauf hin, dass es technisch unmöglich ist, fehlerfreie Software oder IT-Systeme zu erstellen. Convento übernimmt deshalb nur die Gewähr für die technische Brauchbarkeit der myconvento Plattform zum angegebenen Zweck. myconvento ist nicht mit Mängeln behaftet, die den Wert oder die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Zweck aufheben oder mindern. Die Angaben in der Produktbeschreibung sind nicht als Garantieversprechen zu verstehen, soweit diese nicht ausdrücklich als Garantie bezeichnet sind.

myconvento deckt alle wesentlichen und typischen IT-affinen Aufgaben in der Öffentlichkeitsarbeit sowie Unternehmens- und Finanzkommunikation ab. Convento leistet aber keine Gewähr dafür, dass dies den betrieblichen Besonderheiten des Anwenderunternehmens entspricht, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

Die konkrete Verarbeitungszeit („Performance“) der Funktionen und Dienste in myconvento hängt von der Kapazität des Internetzugangs des Anwenders, seinem Endgerät und dessen Nutzungsgrad ab. Sie kann deshalb nicht garantiert werden. Jeder Anwender kann sie aber in der kostenfreien 15-tägigen Startphase testen.

Das Anwenderunternehmen wird Convento festgestellte Mängel unverzüglich schriftlich mitteilen und Fehler so weit wie möglich dokumentieren. Unterlässt das Anwenderunternehmen die Anzeige, so gilt myconvento auch hinsichtlich des Mangels als genehmigt.

Im Falle begründeter Mängelrügen verpflichtet sich Convento, die Mängel binnen vier Wochen durch Nachbesserung zu beseitigen. Wenn die Nachbesserung nicht erfolgt oder ein Nachbesserungsversuch nicht erfolgreich war, so kann das Anwenderunternehmen die Abonnementsgebühr um bis zu 50% mindern, sofern es nachweisen kann, dass durch den Mangel ein entsprechender Minderwert entsteht. Bei unerlaubten Eingriffen in das System durch den Nutzer entfällt jede Gewährleistung für daraus resultierende Mängel durch Convento.

Sind Dienstleistungen vor Ort gewünscht (z. B. Schulungen), so erfolgt die Berechnung üblicherweise nach Aufwand und Angebot auf der Grundlage von Tagessatzpauschalen. Dabei spielt es im Detail keine Rolle, wie viele Stunden der Trainer tatsächlich vor Ort war.

 

 

8. Lizenzumfang und Nutzungspauschale

Die vom Anwenderunternehmen zu entrichtende Nutzungspauschale ist ein fester monatlicher oder jährlicher Betrag, der sich vor allem aus der Anzahl der eingetragenen und damit lizenzierten Benutzer von myconvento ergibt (Named User Licensing). Dazu kommen weitere Leistungen wie Recherchedaten, Versand-Service oder Speichervolumen.

Alle Anwender eines Anwenderunternehmens können räumlich getrennt arbeiten, sogar über Landesgrenzen hinweg, oder Ihren Zugang von verschiedenen Arbeitsplätzen aus nutzen, allerdings jeweils nur einmal zu einer Zeit.

Verschiedene Unternehmen, die zusammenarbeiten oder zu einer Unternehmensgruppe gehören, können sich ein Abonnement in der Nutzung teilen, sofern zwischen ihnen ein Dienstleistungsvertrag besteht (Beispiel: Pressestelle und Agentur arbeiten gemeinsam auf einem System) oder eines der Unternehmen mindestens 50% der Anteile des anderen Unternehmens hält. In diesem Fall nutzen alle Anwender eine gemeinsame Datenbank. Das führende Unternehmen übernimmt die Rolle des Lizenznehmers und Rechnungsempfängers.

Convento behält sich das Recht vor, die Nutzungspauschale zum Beginn eines Kalenderjahres zu verändern. In diesem Fall teilen wir die Änderung unseren Anwenderunternehmen bis zum 30. Juni des Vorjahres schriftlich mit.

 

9. Zusatzleistungen gegen gesondertes Entgelt

Folgende Leistungen bietet Convento optional und gegen gesondertes Entgelt an:

  • Individuelle Erweiterung der Anwendung nach Nutzerwunsch
  • Anwenderworkshops und Beratungsleistungen
  • Qualifizierte Integration vorhandener, externer Kontakte in die myconvento-Datenbank
  • Verteilerpflege
  • Beratung in Bezug auf Media Monitoring und Erfolgskontrolle

Solche Zusatzleistungen sind nach Aufwand zu den jeweils gültigen Tagessätzen zu vergüten, die Convento dem Anwenderunternehmen in der Auftragsbestätigung mitteilt. Bei einer Leistungserbringung im Betrieb des Auftraggebers berechnet Convento angefallene Reisekosten, ggf. Übernachtungspauschalen und Spesen.

 

10. Nutzungsvereinbarung, Leistungsversprechen, Haftung

a.  Leistungsumfang

myconvento ist eine SAAS (Software as a Service) -Lösung. Hierbei bezieht das Anwenderunternehmen sowohl die erforderliche Software als auch die zugrunde liegende Datenbank- und Rechenleistung aus einem Rechenzentrum in der Europäischen Gemeinschaft. Der Internetzugriff erfolgt über einen handelsüblichen und gängigen Browser.

Convento stellt den Nutzern die bei einer typischen Anwendung voraussichtlich erforderliche Rechenleistung zur Verfügung (Server). Der Betrieb des notwendigen Client-Rechners oder mobilen Endgeräts liegt in der Verantwortung des Nutzers, ebenso wie der Aufbau der Online-Verbindung zur Internetplattform von myconvento.

Convento behält sich das Recht vor, den Leistungsumfang der Dienste jederzeit in zumutbarer Weise zu verändern und Leistungen einzustellen, die nicht mehr dem aktuellen Standard entsprechen.

b. Datenschutz und Datensicherheit

Convento arbeitet permanent daran, seine Verpflichtungen aus der EU-DSGVO einzuhalten und sich vor allem in Bezug auf die Datensicherheit ständig zu verbessern. Dazu gehören unsere „Technischen und Organisatorischen Maßnahmen (TOMs), ein jährliches „Self Audit“, Penetrationstests ausgewählter Kunden und unsere separate „Datenschutzerklärung der Convento GmbH“, einsehbar unter www.myconvento.com.

Alle Anwenderunternehmen schließen mit Ihrer Bestellung automatisch mit uns unseren „Auftragsverarbeitungs-Vertrag (AV-Vertrag)“ gemäß Art. 28 Abs. 3 EU-DSGVO ab. Dieser ist auch ohne Unterschriften automatisch wirksam. Anwenderunternehmen haben darüber hinaus im Rahmen unseres Angebots „Premium Contracting“ die Möglichkeit, individuelle Verträge mit uns zu abzuschließen. Siehe dazu auch „12. Zustandekommen des AV-Vertrages“.

c.  E-Mail-Versand

Convento bietet technisch hochwertige Verfahren für die Zustellung von Massen-E-Mails (Beispiel: SPF/MX, DKIM-Verfahren). Weitere Funktionen sichern das hohe Niveau des myconvento Versandsystems (Versandplaner, revisionssicheres Versandarchiv, HTML-Templates, Erfolgs-Statistiken, Bounced Mail Handling, Blacklisting usw.)

d. Service Level Agreement/Verfügbarkeit

Convento garantiert für seinen Dienst myconvento eine Verfügbarkeit von 99,5%, gemittelt über einen Zeitraum von 365 Tagen. Die planmäßig eingerichteten Servicefenster bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit ausgenommen.

Bei Fehlern oder Störungen, die die Nutzung von myconvento unmöglich machen oder wesentlich behindern, ist Convento bemüht, den Fehler oder die Störung unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Frist von 24 Stunden zu beseitigen (Fehlerbehebungs- und Wiederanlaufzeit). Im Einzelfall behält sich Convento eine angemessene Verlängerung dieser Frist vor. Ist die Beseitigung des Fehlers oder der Störung innerhalb einer vom Nutzer gesetzten weiteren Nachfrist von 24 Stunden nicht möglich, steht ihm das Recht zur außerordentlichen Kündigung sowie Schadensersatz nach den Bestimmungen dieses Vertrages zu. Weitergehende Rechte sind ausgeschlossen.

Die Convento GmbH betreibt ab Herbst 2023 das Kundensystem von myconvento auf einer besonders ausfallsicheren Technik. Dabei handelt es sich um einen Kubernetes-Cluster mit vier räumlich voneinander getrennten Knoten (*) beim Rechenzentrumsbetreiber OVHcloud. Die Knoten ersetzen sich gegenseitig. Der Ausfall eines Knotens hat keine Auswirkungen auf das Kundensystem. Durch diese Konstruktion erübrigt sich das Vorhalten eines Ersatzsystems.

Ab und zu benötigt Convento für die Anwenderunternehmen im Standard-Hosting ein Service-Fenster zur Wartung oder zum Aufspielen von Updates. Dafür verwendet Convento jeweils einen Freitag in der Zeit von 18.00 Uhr bis 24.00 Uhr. In dieser Zeit ist der Zugang nur eingeschränkt oder gar nicht möglich. Die Anwender werden im Regelfall spätestens 48 Stunden vor Beginn der Arbeiten schriftlich informiert.

Für Anwenderunternehmen mit einer sogenannten Hosted Appliance verwendet Convento nach seiner Wahl auch andere Servicefenster, zum Beispiel mittwochs ab 18.00 Uhr. Convento bemüht sich immer um Servicefenster außerhalb seiner Geschäftszeit, um den Betriebsablauf seiner Kunden möglichst wenig zu stören. Auch diese Anwenderunternehmen werden im Regelfall mindestens 48 Stunden vorher informiert.

* Bis zur Fertigstellung des zweiten OVH-Rechenzentrums in Limburg, voraussichtlich 2024, sind die beiden Knoten in Limburg in einem gemeinsamen Rechenzentrum untergebracht.

e.  Conventos Haftung aus dem Betrieb von myconvento

Soweit nicht wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) betroffen sind, haftet Convento nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seiner Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Körpers, des Lebens und der Gesundheit. Die Haftung für Leistungen von Dritten, auf die Convento keinen Einfluss hat und die keine Erfüllungsgehilfen darstellen, ist ausgeschlossen.

Sollte Convento an der Leistungserbringung durch den Eintritt nicht vorhersehbarer und auch bei Anwendung großer Sorgfalt unabwendbarer Ereignisse wie etwa höhere Gewalt gehindert werden, so verlängert sich die Frist zur Erbringung der Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit. Zu höherer Gewalt gehören insbesondere Krieg, innere Unruhen, Arbeitskampfmaßnahmen, Feuer, Überschwemmungen, Epidemien und sonstige Naturkatastrophen sowie die Unterbrechung der Strom- oder Datenverbindung, Verkehrsstörungen usw.

Conventos Haftung ist der Höhe nach auf die Kosten eines Jahres-Abonnements des Kunden beschränkt. Der Kunde hat seinen Schaden nachzuweisen. Soweit mehrere Handlungen bzw. zusammenhängende Handlungskomplexe innerhalb eines Zeitraums von zwölf Kalendermonaten stattfinden, gilt auch hier die Begrenzung auf ein Jahres-Abonnement.

Hat Convento die Störung zu vertreten oder dauert diese länger als 24 Stunden, ist der Kunde zur anteiligen Minderung des monatlichen Basispreises berechtigt. Hat der Kunde die Störung zu vertreten, ist Convento berechtigt, dem Kunden die zur Behebung dieser Störung erforderlichen Kosten in Rechnung zu stellen.

Die Haftung von Convento für Garantieversprechen sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. Soweit die Haftung von Convento wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer von Convento, der sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Convento ist nicht verantwortlich für Inhalte Dritter auf der Plattform oder auf anderen Webseiten. Die Aufnahme in den Dienst impliziert keine Billigung, Gewährleistung, Garantie oder Vertretung durch Convento.

Convento kann Nachrichten und Daten nur von seinen Servern und Webseiten entfernen. Convento garantiert keine bestimmte Platzierung einer Pressemitteilung oder einen bestimmten Verbreitungsumfang.

f.  Pflichten und Haftung des Anwenderunternehmens

Die Nutzung von myconvento setzt ein technisch angemessenes Endgerät mit funktionsfähigem Internetzugang voraus. Den Anwendern ist bekannt, dass sie ihre persönlichen Zugangsdaten (User ID und Passwort) geheim zu halten haben und diese Angaben Dritten nicht zugänglich machen dürfen.

Das Anwenderunternehmen trägt dafür Sorge, dass durch seine Nutzung das myconvento System nicht grundsätzlich verändert oder die Verfügbarkeit des Dienstes beeinträchtigt wird. Es verpflichtet sich, ihm bekannt gewordene Mängel oder Schäden unverzüglich an Convento zu melden. Im Rahmen des Zumutbaren wird es Convento bei der Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen unterstützen.

Das Anwenderunternehmen ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche von myconvento durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird das Anwenderunternehmen, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen.

Unbeschadet der Verpflichtung von Convento zur Datensicherung ist das Anwenderunternehmen selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung von myconvento erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.

Das Anwenderunternehmen ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.

Die vom Anwenderunternehmen auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Das Anwenderunternehmen räumt Convento hiermit das Recht ein, die auf dem Server abgelegten Inhalte dem Anwenderunternehmen bei dessen Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen und, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können.

Die Anwender haben jegliche Versuche zu unterlassen, unberechtigten Zugriff auf Daten Dritter zu erlangen. Sollten die Anwender gegen diese Verpflichtungen verstoßen, ist deren Anwenderunternehmen zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 2.500 Euro für jede widerrechtliche Handlung verpflichtet. Convento bleibt die Geltendmachung weiterer Ansprüche vorbehalten.

Im Übrigen haftet das Anwendungsunternehmen, genauso wie Convento, nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Körpers, des Lebens und der Gesundheit.

Eine mögliche Haftung des Anwendungsunternehmens ist der Höhe nach auf die Kosten eines Jahres-Abonnements beschränkt, soweit der Schaden auf seinen Account beschränkt ist und nicht auch andere Anwenderunternehmen betroffen sind. Convento hat seinen Schaden nachzuweisen.

Soweit mehrere Handlungen bzw. zusammenhängende Handlungskomplexe innerhalb eines Zeitraums von zwölf Kalendermonaten stattfinden und nur der Account des Anwenderunternehmens selbst betroffen ist, gilt auch hier die Begrenzung der Haftung auf ein Jahres-Abonnement.

Die EU-DSGVO verlangt den Nachweis gegenüber der betroffenen Person darüber, wer im Zweifelsfall wann welche personenbezogenen Daten dieser Person verarbeitet hat. myconvento kann alle Änderungen dokumentieren.
Allerdings müssen dazu alle Anwender anhand Ihres Usernamens und Ihrer E-Mail-Adresse eindeutig erkennbar sein. Diese Möglichkeit hilft auch unseren Anwenderunternehmen, Änderungen oder Löschungen in Ihrer Datenbank nachzuvollziehen. Dies entspricht auch unseren Lizenzbestimmungen (Named User Lizenzierung).

Aus diesen Gründen ist es Anwenderunternehmen untersagt, einen User-Account von mehreren Personen abwechselnd nutzen zu lassen. Anwendern ist es grundsätzlich nicht erlaubt, Ihre Zugangsdaten mit anderen zu teilen. Im Falle von Datenschutzverletzungen und fehlender Transparenz der Datenverarbeitung übernimmt das Anwenderunternehmen die Haftung.

g. Pflichten des Anwenderunternehmens in Bezug auf die Verbreitung von Nachrichten

Anwenderunternehmen, die Inhalte zur Verbreitung über myconvento einreichen, gewähren damit Convento das Recht diese zu verteilen, anzuzeigen, zu reproduzieren, neu zu formatieren und zu archivieren. Dabei sind die Anwender für diese Inhalte und deren Richtigkeit verantwortlich.

Unsere Anwender garantieren, dass eingestellte und verbreitete Inhalte frei von Rechten Dritter sind. Insbesondere dürfen keine Lizenzrechte, Kopierrechte, Urheberrechte, Warenzeichen, Marken, Designs oder sonstiges geistiges Eigentum verletzt werden.

Persönlichkeitsrechte oder die Privatsphäre von Personen dürfen nicht verletzt werden. Verbreitete Inhalte dürfen nichts Diffamierendes enthalten und müssen frei sein von Viren, Skripten, Makros oder anderen ausführbaren Programmen. Sie dürfen auch keine Links zu Skripten, Makros oder Programmen enthalten. Sie dürfen generell nicht gegen anwendbare Gesetze und Vorschriften verstoßen.

Anwender sind für die widerrechtliche Verbreitung von Inhalten gegenüber Dritten verantwortlich und haftbar. Das Anwenderunternehmen verpflichtet sich, Convento von jeglichen Forderungen oder Ansprüchen Dritter, die gegen Convento aufgrund der widerrechtlichen Nutzung durch sie geltend gemacht werden, in vollem Umfang freizustellen und Convento sämtliche nachweisbar schuldhaft verursachten Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaige zu leistende Schadensersatzzahlungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, zu erstatten.

Alle eingereichten Nachrichten und Informationen müssen den Richtlinien entsprechen, die von der DPRG und dem DRPR aufgestellt wurden („Code of Conduct, Code of Lisbon“). Jede eingestellte Nachricht muss eine vom Benutzer angegebene und für die Empfänger ansprechbare Kontaktperson mit E-Mail-Adresse enthalten. Falls Nachrichten diesem Standard nicht entsprechen, behält sich Convento das Recht vor, diese abzulehnen. Ebenfalls kann Convento in diesem Fall jede Pressemitteilung von der Webseite entfernen und ihre Verbreitung ablehnen. Dem Anwenderunternehmen steht in diesem Fall kein Rücktritts- oder Minderungsrecht zu.

h. Aufhebung/Sperrung

Convento behält sich eine zeitweise Dienstaufhebung vor, wenn technische Änderungen notwendig sind. Convento wird dabei darauf achten, dass die Leistungserbringung davon möglichst nicht beeinträchtigt wird und informiert das Anwenderunternehmen rechtzeitig und schriftlich. Schadensersatzansprüche des Anwenderunternehmens sind insoweit ausgeschlossen, als ihm die zeitweise Behinderung der Leistungserbringung zumutbar ist.

Convento ist zur sofortigen Sperre des Speicherplatzes berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte Convento davon in Kenntnis setzen. Convento hat das Anwenderunternehmen von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.

 

11. Rechnungstellung

Convento berechnet die Nutzungspauschale erstmals, nachdem das Anwenderunternehmen von der kostenfreien 15-Tage-Startphase in das kostenpflichtige Abonnement gewechselt ist. Convento berechnet dann die Zeit bis zum Ende des Kalenderjahres. Laufende Abonnements rechnet Convento jeweils zum Jahresanfang in einer Summe ab. Im Einzelfall kann Ratenzahlung mit Lastschriftverfahren vereinbart werden.

Falls das Anwenderunternehmen im laufenden Betrieb weitere Lizenzen oder sonstige Leistungen nachbestellt, wird die zusätzliche Nutzungspauschale mit der Nachbestellung anteilig bis zum Jahresende berechnet. Nutzungsabhängige Leistungen (z.B. für Webinare, Datenvolumen, Versendungen) berechnen wir jeweils zum Monatsende für den zurück liegenden Monat. Schulungen und andere individuelle Dienstleistungen rechnen wir ab, nachdem sie erbracht wurden.

Rechnungen sind mit einer Frist von 14 Tagen und ohne Abzug fällig. Sie gelten als vom Anwenderunternehmen genehmigt, wenn dieses nicht innerhalb von zwei Wochen nach deren Zugang schriftlich widersprochen hat. Die Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist unzulässig. Bei Zahlungsverzug ist Convento berechtigt, die gesetzlich normierten Verzugszinsen zu erheben.

 

12. Zustandekommen des AV-Vertrages

Art. 28 Abs. 3 der EU-Datenschutzgrundverordnung verlangt, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten durch einen Auftrags-Verarbeiter auf der Grundlage eines Vertrags (nachfolgend AV-Vertrag) erfolgt. Dieser AV-Vertrag wird von Convento auf der Website www.myconvento.com in der jeweils aktuellen Fassung zur Verfügung gestellt und kommt ohne Unterschrift des myconvento Kunden und der Convento GmbH zustande. Es genügt dafür die gültige Bestellung eines myconvento Abonnements und die Anerkennung der gültigen allgemeinen Geschäftsbedingungen der Convento GmbH. Abweichungen von diesem Standardvertrag sind im Rahmen des Angebots „Premium Contracting“ gegen Berechnung möglich.

 

13. Ordentliche Kündigung

Das Vertragsverhältnis kann von beiden Seiten innerhalb der 15-Tage-Startphase jederzeit und danach mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Es verlängert sich danach jeweils bis zum Ende des nächsten Kalenderjahres.

Die Kündigung kann innerhalb von myconvento durch Klicken auf den „Kündigen“-Button oder durch schriftliche Kündigung erfolgen. Es gilt das Datum des Zugangs der Kündigung bzw. bei Betätigung des Buttons das Datum, an dem von Convento die Kündigung bestätigt wurde.

 

14. Außerordentliche Kündigung durch Convento

Convento ist zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses und zur Einstellung seiner Dienstleistungen berechtigt, wenn das Anwenderunternehmen wesentlichen Vertragspflichten nicht nachkommt, oder wenn es myconvento missbräuchlich oder rechtswidrig verwendet.

Falls ein Anwenderunternehmen nach zweimaliger schriftlicher Mahnung mit seiner Zahlung immer noch im Rückstand ist, sind wir berechtigt, den Account des Unternehmens vorübergehend zu deaktivieren, bis der Zahlungsrückstand behoben wurde. Das gegenseitige Schuldverhältnis wird mit einer vorübergehenden Deaktivierung weder aufgehoben noch beendet.

15. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Convento ist berechtigt, die AGB mit einer Frist von einem Monat zu ändern oder zu ergänzen. Solche Änderungen und Ergänzungen teilen wir unseren Anwenderunternehmen schriftlich mit. Diese haben das Recht, den angekündigten Änderungen und Ergänzungen innerhalb eines Monats nach Zustellung zu widersprechen. Widersprechen Anwenderunternehmen den so angekündigten neuen AGB nicht rechtzeitig, werden die neuen AGB entsprechend wirksam. Andernfalls gelten die bisher gültigen AGB für diese Anwenderunternehmen weiterhin. Die AGB gelten ebenfalls für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

 

16. Schlussbestimmungen

Mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Regelungen und die Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses nicht. Die unwirksame Bestimmung ist von den Vertragsparteien durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck des Vertrages entspricht. Diese Vereinbarung sowie das gesamte Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Im Streitfall stimmt das Anwenderunternehmen der Einschaltung eines Mediators zu, der von der IHK Mittlerer Niederrhein bestimmt wird. Dessen Kosten werden hälftig geteilt. Sollte dessen Vermittlung innerhalb von einer Woche nicht zu einer Lösung führen, können beide Seiten Rechtsmittel einlegen.

Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Nutzungsverhältnis ist Düsseldorf.

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